Fallbeispiele von Anwälten

Aus der Befragung von einigen Anwälten ergaben sich folgende Beschwerdepunkte:

Fallbeispiel 1

Anwalt A:
Folgenden Mängeln in Gerichtsverfahren begegne ich immer wieder:

  1. Unterbesetzung personell auf Richterseite, sodass Gerichtstermine und Gerichtsentscheidungen sich sehr lange hinziehen
  2. Unterbesetzung personell in den Geschäftsstellen, sodass die Aktenbearbeitung teilweise falsch, nicht oder mit erheblicher zeitlicher Verzögerung erfolgt
  3. Fehlende technische Ausstattung, sodass an einigen Gerichtsstandorten keine Videogerichtsverhandlungen möglich sind
  4. Fehlerhafte Technik, sodass die E-Akte nicht zutreffend verfügbar ist, z. B. im Termin
  5. Überlastung der Gerichte und hierdurch fehlerhafte Beurteilung der Sach- und Rechtslage, da die Akten z. T. offensichtlich nicht vollständig gelesen worden sind
  6. Unzureichende personelle Kontrolle, sodass selbst erstinstanzlich als von der Berufungsinstanz nicht tragbare Richter nicht versetzt oder abgesetzt werden
  7. Unzureichende Richterausbildung, sodass immer wieder „junge“ Richter unerfahren urteilen und keinen sinnvollen Prozessbezug herstellen können
  8. Immer noch zu starke Verstrickung von Gerichten, Staatsanwälten und Anwälten vor Ort bei „kleineren“ Amtsgerichten
  9. Deutschlandweit abhängig vom Studiumsinhalt fehlen ausreichende Kenntnisse in bestimmten Rechtsgebieten (auch im Erbrecht)
  10. Zuständigkeiten von schwerwiegenden Themen (Betreuungs- und Nachlassgericht) beim Amtsgericht führt zu Fehlbeurteilungen, da nur ein Richter zuständig ist
  11. Mehrfachzuständigkeit eines Amtsrichters für unterschiedliche Referate führt zu dessen persönlicher Überbelastung

Fallbeispiel 2

Anwalt B:
die Liste des Kollegen A kann ich bestätigen. Es ist recht umfassend dargestellt, ich möchte aber ergänzen:

  • Rasche und umfassende Etablierung der E-Akte für alle Nachlassgerichte in Bayern, Zusammenarbeit mit Anwälten mittels beA, nicht auf dem Postweg
    Grund: Im Hinblick auf die E-Akte ist es so, dass sogar deren Einführung/Etablierung noch nicht durchgängig bei den Nachlassgerichten vorhanden ist. Dies soll bis 2025 der Fall sein, dürften aber die Nachlassgerichte nicht schaffen, sondern wir rechnen eher mit 2026.
    Dies führt u.a. dazu, dass Akteneinsichten nur vor Ort bei den Amtsgerichten möglich sind und dies auf beiden Seiten Gericht und Anwaltschaft unnötig Ressourcen bindet. Auch die Gewährung von Akteneinsichten durch den Rechtspfleger braucht teilweise Wochen.
    Die Nachlassgerichte der anderen Bundesländer sind hier deutlich weiter. Hier bekomme ich die Akten oft innerhalb von drei Tagen über mein besonderes elektronisches Anwaltspostfach.
  • Rasche Entscheidung in Nachlassfällen anstatt eines Aussitzens
    Bei kleineren Nachlassgerichten wird m.E. die Nachlasspflegschaft nicht oder nur sehr schleppend angeordnet, was dann zu einem Schaden der Erben führen kann.
    Gleiches gilt bei streitigen Erbscheinverfahren
  • Installation eines weiteren Senats beim OLG München für Beschwerdesachen im Erbrecht
    Der für in Erbscheinverfahren zuständige Senat braucht regelmäßig 18-24 Monate oder länger für eine Entscheidung.
  • Personelle Aufstockung auf allen Ebenen auf Geschäftsstellen- und
    Rechtspflegerebene insbesondere beim Nachlassgericht AG München
    Eröffnung von Testamenten brauchen nach meiner Erfahrung regelmäßig 4-6 Monate, die Gewährung von Akteneinsichten 2-4 Monate, so geht es weiter

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