Fragen & Antworten

Fragen & Antworten

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Warum eine Petition?

In Deutschland können einige Landesregierungen und auch die Bundesregierung mit einer "Petition" angesprochen werden – zu Missständen und zu notwendigen erscheinenden Gesetzesinitiativen. Näheres dazu findet sich unter: www.bayern.landtag.de/petitionen/

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Was passiert bei Einreichung einer Petition?

Petitionen werden im Bayerischen Landtag geprüft, ob sie eine Gesetzessinitiative zweckmäßig erscheinen lassen oder das Handeln bayerischer Behörden zum Gegenstand haben. Die Eingaben werden im Petitionsausschuss des Landtags geprüft und mit ähnlichen Eingaben zusammengefasst.

Bayern ist übrigens das einzige Bundesland, in dem Petitionen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen des Landtags behandelt werden. (Quelle: www.bayern.landtag.de/petitionen/)

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Wie kann ich mich daran beteiligen/engagieren?

Organisationen oder Einzelpersonen können die Petition postalisch oder per E-Mail unterstützen –  sie werden dann entsprechend in die Arbeit des Petitionsausschusses eingebracht.

Mehr Infos und Aktenzeichen finden Sie hier: www.gerechtesbayern.de/#petition-darum-gehts

In Vorbereitung ist eine Sammelpetition auf der Petitionsplattform unter www.innn.it.

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Wer steht hinter der Petition?

Initiator & Ansprechpartner der Petition ist Peter H. Grassmann. Er ist Autor mehrerer Bücher über die Werteregulierung der Marktwirtschaft und die Stärkung von bürgerlichem Einfluss in der Demokratie. Peter H. Grassmann ist Mitglied im Kuratorium von Mehr Demokratie eV, im Senat der Wirtschaft und Träger mehrerer Auszeichnungen.

Persönliche Erlebnisse mit Unterbesetzung, Amigo-Verhalten und Oberflächlichkeit der Rechtsprechung veranlassten ihn zu dieser Initiative.