Auslösender Fall & Fallbeispiele

Dieser konkrete Fall hat zu dieser Petition geführt:

Gericht lässt Millionen-Erbschaft ungeklärt

Rechtsanwalt H. stammte aus einer Juristen-Familie und wurde nach seinem Studium ein erfolgreicher Anwalt in einer Kreisstadt in Nordbayern. Die Ehe mit seiner Frau G. blieb kinderlos und damit lag es nahe, die Vererbung des in Zugewinngemeinschaft aufgebauten Vermögens in einem Testament zu regeln.

G. hatte aus Erbschaften fast eine Million in die Ehe eingebracht und war den Gesetzen entsprechend hälftig am Zugewinn beteiligt. An einem unheilbaren Gehirntumor erkrankt, begann sie über ihr Erbe zu sprechen und das sollte fast vollständig an ihre Familie gehen. Dies wurde vermutlich in einem Erbvertrag festgehalten, der aber nur von H. unterschrieben wurde.

Eine bereits vorhandene wechselseitige Erbeinsetzung sollte in Kraft bleiben. Gemäß dieser Verpflichtung wurde H. nach Giselas Tod zunächst voller Erbe und hatte anschließend die von G bei ihrem Tod festgelegten Auszahlungen und Vererbungen vorzunehmen. Das wirkte alles sehr einfach. Dieser Vertrag wurde nur bei einem Notar und nicht beim Amtsgericht hinterlegt.
Als ich das baldige Tod von G abzeichnete, begann H. wohl über die Einseitigkeit des Vertrages zu Gunsten der Familie von G. nachzudenken. Denn die Bindung zu seinen Geschwistern würde für W. wieder stärker werden und Vorwürfe waren möglich. Er beschloss deshalb, den Erbvertrag zu widerrufen.

Er hatte die Form einer „einseitigen“ Erbverpflichtung gewählt, also allein unterschrieben. Damit war eine Zustimmung von Gisela nicht erforderlich. Zum Widerruf musste der Notar nur persönlich mit dem Vertrag am Krankenbett von G erscheinen. Von einem solchen Notargesuch berichtete eine Zeugin. Vermutlich gab der Notar dem Gesetz entsprechend den Erbvertrag an H. in Gegenwart seiner Gattin zurück, womit der Erbvertrag ungültig wurde. H. hinterließ seine längst austherapierte und bereits im Sterben liegende Ehefrau im Gefühl, von ihm betrogen worden zu sein, da nun völlig offen war, ob die noch gemeinsam ausgehandelte Festlegungen zur Vererbung noch eingehalten würden.

Aber das volle Erbe genießen oder auch neu testieren konnte H. nicht mehr. Schon auf der Beerdigung seiner Frau holte er sich eine Lungenentzündung und verstarb kurz danach. Nun erbten die beiden Geschwister das gesamte Vermögen, nachdem sie die vorhandene wechselseitige Erbeinsetzung als einziges Testament abgaben. Ob sie den Widerruf kannten, ist offen. Falls Sie ihn kannten, wollten sie die beschämende Wahrheit zu bekennen. Sie gaben sich völlig unwissend, blockierten aber auch jede Ermittlung.

Aber G. hatte ihre Familie gut informiert. Ihr fehlendes Testament erforderte eine Erklärung und eine Sichtung der Akten der Verstorbenen. Denn ohne begleitende Korrespondenz, Kopien und Notarabrechnungen konnte das nicht gelaufen sein. Das Gericht verhängte auf Antrag eine sogenannte Nachlasssicherung.
Die Verfügung zur Nachlasssicherung warf der Rechtspfleger nur in den Briefkasten, ohne übliche Belehrung und ließ die Geschwister weiterhin im Haus von H. wohnen, das sie wegen der anstehenden Beerdigung bewohnten. Er ermöglichte damit den Geschwistern eine sorgfältige Durchsuchung. Als sie dann erfuhren, dass es vom Notarbesuch Zeugen gab und dem Gericht auch von Giselas verschlossenen Schubladen berichtet wurde, brach wohl Panik aus. Die Schubladen wurden durch einen Schlüsseldienst aufgebrochen und auch das Hausschloss ließ man tauschen. Damit wurde nach deren Abreise dem Rechtspfleger jede Nachforschung unmöglich. Auf seinen telefonischen Protest hin verwies der Bruder von W. darauf, dass seine Schwester ihre Familie über die „Nachlassregelung“ informiert habe und schlug deren Einvernahme vor. Aber deren Vernehmung unterblieb ebenso wie die der Geschwister von H. selbst, der Name des erschienenen Notars wurde nicht geklärt und das Gericht erteilte trotz weitere Unklarheiten den Erbschein an die Geschwister des verstorbenen H..

Als dann die Geschwister von G. Einspruch einlegten, holten sich seine Geschwister eine Anwältin, die mit Polemik, überlangen Schriftsätzen und falschen Aussagen die Arbeit des angerufenen Gericht erschwerte. Das stellte schließlich die genaue Klärung ein. Auch das Oberlandesgericht Nürnberg lehnte eine Überprüfung der Vorgänge ab. Und der ebenfalls eingeschaltete Staatsanwalt verwies darauf, dass die Geschwister hohe Beamte der Justiz seien und folgte den Vorschlägen seiner Ermittler zur genauen Abklärung nicht. Der Erbvertrag blieb unbekannt. Damit konnte nicht mehr geklärt werden, ob G. nur “lebend” oder auch geschäftstüchtig hätte sein müssen. Da sie bereits im Sterben lag, war ihr jede Möglichkeit genommen, insbesondere auch, noch durch eine eigene Verfügung ihren letzten Willen selbst zu dokumentieren.

Ihr letzte Wille blieb damit trotz aller juristischen Schritte unbeachtet, ihre Familie und insbesondere ihre geliebten Neffen gingen leer aus und das gesamte Millionen-Erbe fiel an die Geschwister von H. Die vom Gericht vermutlich wegen mangelnder Kapazität unterlassenen Zeugeneinvernahmen und Nachforschungen sowie die vorzeitige Einstellung der staatsanwaltlichen Ermittlungen machen den Vorgang zu einem Skandal, der die Probleme unterbesetzter Gerichte und die Erschwernisse durch kontraproduktive Zuarbeit der Anwälte im aktuellen Rechtssystem überdeutlich macht.

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